Zum Inhalt springen

Kategorischer Imperativ


Immanuel Kant geht davon aus, dass jedes vernünftige Wesen in jeder Situation erkennen kann,
welche Entscheidungen moralisch geboten sind und in der Lage ist, danach zu handeln.
Als Maßstab für das aus sittlicher Sicht erforderliche Verhalten legt Kant nicht einen Katalog von moralischen Gesetzen (wie z.B. die
Zehn Gebote) zugrunde, sondern eine formale Regel, die er als „Kategorischen Imperativ“ bezeichnet. Aus dieser formalen Regel bzw. aus diesem
normativen Meta-Prinzip kann jeder vernünftig denkende Mensch selbst die jeweils ethisch verbindliche Beurteilung einer Situation ableiten.

In seiner Grundform lautet der Kategorische Imperativ:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Kant wusste natürlich auch, dass jeder Mensch zu aller Zeit in der Gefahr stand, als Mittel zum Zweck missbraucht zu werden.
In einer weiteren Fassung lautet der Kategorische Imperativ deshalb:

„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern,
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“

Der Gebrauch des Kategorischen Imperativs ist nach Kant kein fremdauferlegter Zwang, sondern die Chance,
als Mensch Würde und persönliche Größe zu erlangen.
Der sonst so nüchterne Philosoph aus Königsberg beschließt seine „Kritik der praktischen Vernunft“ mit dem poetischen Satz:

„Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht,
je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir.“